Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung Info als PDF 

Förderung der materiellen Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung, 

sowie die finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung


Förderung der materiellen Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung, sowie die finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung

Das Wirkungsfeld der Stiftung ist durch den von ihrer Stifterin in der Satzung festgelegten Stiftungszweck klar definiert:
Alle Dinge, Maßnahmen, Projekte, die unter diesen Zweck fallen, können gefördert werden!

Die Stifterin Frau Schubert-Zink, eine am 29.05.2000 verstorbene Berlinerin, setzte in ihrem Testament die zu ihrem Todeszeitpunkt zu gründende Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung zu ihrer Erbin ein. Sie stiftete damit nach ihrem Tode ihr Vermögen ihrer Stiftung und verwirklichte so ihren Wunsch, die Feuerwehren Berlins und Umgebung dauerhaft zu unterstützen. Das Vermögen bleibt in seinem Bestand ungeschmälert erhalten, da für den Stiftungszweck nur die jeweils erwirtschafteten Erträge eingesetzt werden.
Die Gründung der Stiftung Die Senatsverwaltung für Justiz Berlin genehmigte die Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung am 21.12.2000, das Finanzamt für Körperschaften in Berlin bestätigte am 27.02.2001 die Gemeinnützigkeit der Stiftung gemäß ihrer Satzung, und am 06.03.2001 fand die erste – konstituierende –  Sitzung des Stiftungsvorstandes in Berlin statt.
Förderung durch die Stiftung Über die Vergabe der erwirtschafteten Erträge für Förderungen entscheidet der Vorstand der Stiftung. 
Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung
c/o Commerzbank AG
ZPB- Erb- und Stiftungsangelegenheiten
z. Hd. Frau Sigrun Fiege
60261 Frankfurt
sigrun.fiege@commerzbank.de

Ausagekräftige Anträge richten Sie bitte an Frau Fiege, die Ihren Antrag an die drei Vorstandsmitglieder weiterleitet.
Der Vorstand wird über Anträge, die bis zum 31.03. bei der Commerzbank eingegangen sind, in der Regel bis Ende Mai entscheiden.

Inhalt eines Antrags Um eine Grundlage für die Entscheidung –  Förderung ja oder nein, jetzt oder später, in vollem Umfang oder gekürzt – zu haben und die gesetzlichen Formalien erfüllen zu können, benötigt der Vorstand aussagekräftige Anträge. Um eine vernünftige Arbeit leisten zu können, bittet der Vorstand bei der Beantragung von Fördermitteln, die genannten Fragen in der geschilderten Reihenfolge abzuarbeiten und mehrere Anträge nach Dringlichkeit zu ordnen. 
WAS?  Klare und eindeutige Bezeichnung des Gegenstandes, der Maßnahme die gefördert werden soll – das Kind muss einen Namen haben.
WARUM? Beschreibung des Zwecks und des Ziels, für das Mittel bereitgestellt werden wollen. Relevante Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Ist eine Förderung innerhalb des oben genannten Stiftungszwecks möglich – passt das?
WIEVIEL? Welcher Betrag wird benötigt? Bitte nicht nur die Endsumme nennen, sondern aufschlüsseln
WANN? Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Zeitspanne soll ein Gegenstand angeschafft und bezahlt werden, eine Maßnahme umgesetzt werden?
WIE LANGE? Mit welcher Gebrauchszeit des Gegenstandes ist zu rechnen, wer kommt für Unterhalt, Reparaturen auf? Es soll ein dauerhafter Nutzen sichergestellt werden, denn die Zuwendungen der Stiftung sind grundsätzlich „einmalige“ Zahlungen, das soll heißen, sie begründen keinen Anspruch auf weitere Zahlungen in der Zukunft.
WER? Alle Feuerwehren Berlins und Umgebung, alle gemeinnützigen Organisationen, die sich dem Brandschutz widmen durch ihre jeweiligen geschäftsführenden Organe.
Finanzielle Unterstützung der Stiftung Je mehr Mittel eine Stiftung zur Verfügung hat, desto mehr kann sie fördern. Der Vorstand der Stiftung heißt aus diesem Grunde jede finanzielle Unterstützung herzlich willkommen
Zustiftung oder Spende Jeder Unterstützer entscheidet, ob seine jeweilige Zahlung in das Vermögen der Stiftung einfließen soll, und damit ewig als Grundlage für Erträge und damit zukünftige Förderungen erhalten bleibt (Zustiftung) oder zeitnah für ein bestimmtes vom Vorstand zu bestimmendes Projekt ausgegeben werden soll (Spende). Ein entsprechender Vermerk auf dem Zahlungsbeleg reicht.
Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung
Kontonummer: 4150744
BLZ 500 444 44
Commerzbank AG
Ob Zustiftung oder Spende, jeder Unterstützer erhält selbstverständlich eine Spendenbescheinigung, denn solche Zahlungen sind steuerlich abziehbar. 

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