| Förderung
der materiellen
Ausstattung und Unterstützung der Feuerwehren in Berlin und Umgebung,
sowie die
finanzielle Unterstützung der Brandschutzbekämpfung | Das
Wirkungsfeld der Stiftung ist
durch den von ihrer Stifterin in der Satzung festgelegten
Stiftungszweck klar
definiert:
Alle Dinge, Maßnahmen, Projekte, die
unter diesen Zweck fallen, können gefördert werden!
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| Die
Stifterin | Frau
Schubert-Zink, eine am 29.05.2000
verstorbene Berlinerin, setzte in ihrem Testament die zu ihrem
Todeszeitpunkt
zu gründende Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung zu ihrer Erbin ein. Sie
stiftete
damit nach ihrem Tode ihr Vermögen ihrer Stiftung und verwirklichte so
ihren
Wunsch, die Feuerwehren Berlins und Umgebung dauerhaft zu unterstützen.
Das
Vermögen bleibt in seinem Bestand ungeschmälert erhalten, da für den
Stiftungszweck nur die jeweils erwirtschafteten Erträge eingesetzt
werden. |
| Die Gründung der Stiftung |
Die
Senatsverwaltung für Justiz Berlin
genehmigte die Elisabeth Schubert-Zink-Stiftung am 21.12.2000, das
Finanzamt
für Körperschaften in Berlin bestätigte am 27.02.2001 die
Gemeinnützigkeit der
Stiftung gemäß ihrer Satzung, und am 06.03.2001 fand die erste –
konstituierende – Sitzung
des
Stiftungsvorstandes in Berlin statt. |
| Förderung durch die Stiftung |
Über
die Vergabe der erwirtschafteten
Erträge für Förderungen entscheidet der Vorstand der Stiftung. |
Elisabeth
Schubert-Zink-Stiftung
c/o Commerzbank AG
ZPB- Erb- und Stiftungsangelegenheiten
z. Hd. Frau Sigrun Fiege
60261 Frankfurt sigrun.fiege@commerzbank.de |
Ausagekräftige
Anträge richten Sie bitte an Frau Fiege, die Ihren Antrag an die drei
Vorstandsmitglieder weiterleitet. Der
Vorstand wird über Anträge, die
bis zum 31.03. bei der Commerzbank eingegangen sind, in der Regel bis
Ende Mai
entscheiden. |
| Inhalt eines Antrags |
Um
eine Grundlage für die Entscheidung
– Förderung ja oder
nein, jetzt oder
später, in vollem Umfang oder gekürzt – zu haben und die gesetzlichen
Formalien erfüllen zu können, benötigt der Vorstand aussagekräftige
Anträge. Um eine vernünftige Arbeit leisten
zu
können, bittet der Vorstand bei der Beantragung von Fördermitteln, die
genannten Fragen in der geschilderten Reihenfolge abzuarbeiten und
mehrere
Anträge nach Dringlichkeit zu ordnen. |
| WAS? |
Klare und eindeutige Bezeichnung des
Gegenstandes, der Maßnahme die gefördert
werden soll – das Kind muss einen Namen haben. |
| WARUM? |
Beschreibung des Zwecks und des Ziels, für das
Mittel bereitgestellt werden
wollen. Relevante Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen. Ist eine
Förderung
innerhalb des oben genannten Stiftungszwecks möglich – passt das? |
| WIEVIEL? |
Welcher Betrag wird benötigt? Bitte nicht nur die Endsumme nennen,
sondern aufschlüsseln |
| WANN? |
Zu welchem Zeitpunkt, in welcher Zeitspanne soll
ein Gegenstand angeschafft und
bezahlt werden, eine Maßnahme umgesetzt werden? |
| WIE
LANGE? | Mit
welcher Gebrauchszeit des Gegenstandes ist zu rechnen, wer kommt
für Unterhalt, Reparaturen auf? Es soll ein dauerhafter Nutzen
sichergestellt
werden, denn die Zuwendungen der Stiftung sind grundsätzlich
„einmalige“
Zahlungen, das soll heißen, sie begründen keinen Anspruch auf weitere
Zahlungen
in der Zukunft. |
| WER? |
Alle Feuerwehren Berlins und Umgebung, alle gemeinnützigen
Organisationen, die
sich dem Brandschutz widmen durch ihre jeweiligen geschäftsführenden
Organe. |
| Finanzielle
Unterstützung der Stiftung | Je
mehr Mittel eine Stiftung zur Verfügung
hat, desto mehr kann sie fördern. Der
Vorstand der Stiftung heißt aus
diesem Grunde jede finanzielle Unterstützung herzlich
willkommen |
| Zustiftung
oder Spende | Jeder
Unterstützer entscheidet, ob seine
jeweilige Zahlung in das Vermögen der Stiftung einfließen soll, und
damit ewig
als Grundlage für Erträge und damit zukünftige Förderungen erhalten
bleibt
(Zustiftung) oder zeitnah für ein bestimmtes vom Vorstand zu
bestimmendes
Projekt ausgegeben werden soll (Spende). Ein entsprechender Vermerk auf
dem Zahlungsbeleg
reicht. |
Elisabeth
Schubert-Zink-Stiftung
Kontonummer: 4150744
BLZ 500 444 44
Commerzbank AG | Ob
Zustiftung oder Spende, jeder Unterstützer erhält selbstverständlich
eine Spendenbescheinigung, denn solche
Zahlungen sind steuerlich abziehbar. |